Wir sind als Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise bei der Ingenieurkammer Hessen für Wärmeschutz eingetragen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie bei Projekten, die von der Prüfpflicht befreit werden können, unsere Wärmeschutznachweise ohne Einreichung bei einem Prüfingenieur verwenden dürfen.
Bei uns erhalten Sie „alles aus einer Hand“, der komplette Bauantrag einschließlich der bautechnischen Nachweise wird von uns bearbeitet. Dies führt zu einer optimalen Verknüpfung von Planung und Berechnung, vermeidet Fehler bei der Abstimmung zwischen Planer und Aufsteller der Wärmeschutznachweise und beschleunigt den Planungsprozess.
Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf – gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot über die Wärmeschutzplanung nach EnEV einschließlich Ausstellung des Energiepasses.